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Sind Sie mit einer Energiepreiserhöhung durch Ihren Energielieferanten konfrontiert?

Hinsichtlich dieser Energiepreiserhöhung sind gesetzliche Erfordernisse einzuhalten, unabhängig davon, ob diese im Rahmen des bestehenden Vertrages oder durch Aufkündigung eben dieses Vertrages erfolgt.

Werden diese gesetzlichen Erfordernisse durch den Energielieferanten nicht eingehalten, so ist die Aufkündigung Ihres Vertrages oder die Energiepreiserhöhung im Rahmen Ihres aktuellen Vertrages unzulässig.

Unser Service

Wir übernehmen die Prüfung der Zulässigkeit der Energiepreiserhöhung samt der hierfür notwendigen Korrespondenz mit Ihrem Energielieferanten.

Was wir benötigen

Neben der Übermittlung des Schreibens Ihres Energielieferanten ist die Bekanntgabe einer allenfalls bestehenden Rechtsschutzversicherung hilfreich.

Unsere Vorgehensweise

Nach einer ersten Prüfung der Unterlagen teilen wir Ihnen mit, ob wir von einer ausreichenden Erfolgsaussicht zur Übernahme Ihres Mandates ausgehen und holen allenfalls weitere Informationen von Ihnen und Ihrem Energielieferanten ein

Dabei wird geprüft, ob die gesetzlichen Erfordernisse vom Energielieferanten eingehalten werden. Sofern ein Verstoß erkennbar ist, setzen wir in Rücksprache mit Ihnen die notwendigen Schritte, um den rechtmäßigen Zustand herzustellen.

Unsere Kosten

Für Kunden mit einer Rechtschutzversicherung kann unser Service in Rücksprache mit der Versicherung kostenlos sein. Für Kunden ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir die Erstprüfung samt Stellungnahme zu einem Preis von € 70,00 an.

Kontakt

Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen!

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*Das Auftragsverhältnis kommt erst durch ausdrückliche Annahme auf unserer Seite zustande.

Mag. Brunner, Mag. Stummvoll  Rechtsanwälte OG
Volksgartenstraße 1

8020 Graz 

+43-316-22-50-10

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